„Brauche ich eine Baugenehmigung für den Bau eines Anlehngewächshauses?“, werden wir häufig gefragt. Wir hoffen, in diesem Ratgeberartikel eine Antwort zu geben. Zu diesem Zweck haben wir eine Vielzahl von Internetquellen genutzt und zusammengefasst. Außerdem erläutern wir, warum es wichtig ist, vor Baubeginn eine Baugenehmigung einzuholen.
Doch zunächst:
Wir beschreiben hier nur unsere eigenen Erfahrungen und unser allgemeines Wissen. Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar und bietet nur Anregungen. Für eine genaue Rechtsberatung musst du einen Anwalt konsultieren.
Brauchst du eine Baugenehmigung?
Für jeden Anbau an das Haus, auch für Anlehngewächshäuser, ist eine Baugenehmigung erforderlich, je nach Bundesland und Größe.
Bevor du mit dem Bau beginnst, solltest du dich also unbedingt mit der zuständigen Baubehörde in Verbindung setzen, die notwendigen Formulare besorgen, sie ausfüllen und dich so rechtlich absichern.
Was ist, wenn ich das Anlehngewächshaus einfach aufbaue, ohne eine Baugenehmigung einzuholen?
Auch wenn Freunde/Kollegen berichten, dass sie keine Baugenehmigung eingeholt haben, als sie ihr Haus anbauten, raten wir dir dringend davon ab, dies zu tun. Wenn der Bau später von Behörden oder sogar neidischen Nachbarn entdeckt wird, musst du alle Formulare, Bauanträge und Anhänge einreichen. In einigen wenigen Fällen wurde das Gewächshaus sogar abgerissen. Geh also besser zum Rathaus und erspare dir den Ärger.
Woran sollte ich noch denken?
Bevor du rechtliche Schritte einleitest, solltest du mit deinen Nachbarn sprechen, um herauszufinden, ob sie sich durch das Anlehngewächshaus gestört fühlen. Wenn es für sie kein Problem ist, sollten sie später eine schriftliche Erlaubnis unterschreiben, um eine gerichtliche Demontage und/oder ein Bußgeld zu vermeiden. Wenn das Grundstück, auf dem gebaut werden soll, unbebaut ist, ist dieser Schritt nicht erforderlich.
Zusammenfassung – Baugenehmigung für ein Anlehnungsgewächshaus
Je nach Lage des Grundstücks ist für den Bau eines Anlehnungsgewächshauses eine Genehmigung erforderlich. Aufgrund der geringen Fläche/Größe der Gewächshäuser ist dies fast nie ein Problem. Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest du dich vor dem Bau immer bei der Baubehörde erkundigen und eventuell eine schriftliche Vereinbarung mit den Nachbarn treffen, um einen gerichtlich angeordneten Abriss sowie andere Konsequenzen wie Bußgelder zu vermeiden.
Quellen:
www.gutefrage.net
www.wintergarten-ratgeber.de
mein-nachbar-recht.de
magazine.gardeningnewspaper.com
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